EU-TAXONOMIEVERORDNUNG

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Die EU-Taxonomieverodnung im Überblick

Der „Green Deal“ der EU beinhaltet das ehrgeizige Ziel, in Europa bis zum Jahr 2050 dieCO2-Neutralität zu erreichen. Um dies zu erreichen, hat die EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans für „Nachhaltige Finanzierung“ eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, um Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Ein zentraler Bestandteil davon ist die EU-Taxonomieverordnung 2020/852 („Taxonomieverordnung“): Sie umfasst ein einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem, um wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig (taxonomiefähig) einzustufen.

Zuerst müssen Unternehmen bestimmen, welche Geschäftstätigkeiten als taxonomiefähig (taxonomy-eligible) gelten, d. h. in den delegierten Rechtsakten der Kommission beschrieben sind und damit potenziell zu mindestens einem der in der folgenden Abbildung dargestellten Umweltziele beitragen. Taxonomiefähige Tätigkeiten werden taxonomiekonform und somit als ökologisch nachhaltig eingestuft, wenn sie einen wesentlichen Beitrag (Substantial Contribution) zu mindestens einem der Umweltziele leisten und gleichzeitig keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen (Do No Significant Harm, DNSH) und den Mindestschutz (Minimum Safeguards) gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 einhalten.

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BEWERTUNG DER TAXONOMIE-FÄHIGKEIT

Wir haben unsere wichtigsten wirtschaftlichen Aktivitäten als taxonomiefähig identifiziert. Unsere Geschäftstätigkeiten tragen zum ersten Umweltziel „Klimaschutz (CCM)“ bei. Im Rahmen des zweiten Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“ geben wir keine taxonomiefähigen Aktivitäten an, da wir keine Umsätze aus förderfähigen Aktivitäten erzielen und keine separaten CapEx (oder OpEx) identifiziert haben, die speziell zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Daher werden alle CapEx und OpEx, die mit unseren taxonomiefähigen Aktivitäten verbunden sind, nur unter CCM als förderfähig offengelegt. Keine Geschäftstätigkeit der Nordex Group fällt in den Geltungsbereich des „Environmental Delegated Act“, der die weiteren nicht klimabezogenen Umweltziele abdeckt.
Für unser Kerngeschäft sind zwei der derzeit in der EU-Taxonomie (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139) aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten für das Umweltziel „Klimaschutz“ relevant (taxonomiefähig):

  • Stromerzeugung aus Windkraft (4.3)
  • Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien (7.6)

Außerdem haben wir Wirtschaftstätigkeiten außerhalb unseres Kerngeschäfts bewertet, die als unterstützende Tätigkeiten definiert werden. Die folgenden unterstützenden Tätigkeiten sind für die Nordex Group hinsichtlich des Umweltziels „Klimaschutz“ relevant, werden aber nicht als taxonomiekonform eingestuft:

  • Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5)
  • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten (6.10)
  • Erwerb von und Eigentum an Bestandsimmobilien (7.7)
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BEWERTUNG DER TAXONOMIE-KONFORMITÄT

Wir verfügen über angemessene Prozesse und Verfahren, um die Einhaltung des Mindestschutzes zu gewährleisten, und konnten bei keiner unserer Tätigkeiten einen Verstoß feststellen. Darüber hinaus erfüllen unsere umsatzrelevanten Aktivitäten „Stromerzeugung aus Windkraft“ (4.3) und „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ (7.6) beide die anwendbaren technischen Screening-Kriterien (Substantial Contribution- und DNSH-Kriterien) und werden daher als taxonomiefähig angesehen. Ein für den Transport von Turbinenteilen geleaste Schiff, das der Tätigkeit „Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten“ (6.10) zugeordnet ist, erfüllt aufgrund mangelnder Einhaltung der vorgegebenen CO2-Grenzwerte nicht die technischen Bewertungskriterien. Somit sind die zugehörigen OpEx nicht taxonomiekonform. Weitere unterstützende und taxonomiefähige Tätigkeiten wie 6.5 und 7.7 wurden nicht bewertet, da sie für unser Geschäft nicht wesentlich sind und wir bei der Bewertung der Angleichung aufgrund fehlender Daten oder Nachweise durch Dritte auf Schwierigkeiten stoßen. Die meisten Gebäude, die unter den Anwendungsbereich von Tätigkeit 7.7 fallen, werden von der Nordex Group gemietet, sodass das Unternehmen nicht der Eigentümer der Daten ist.

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UNSERE KPIs

Gemäß der Taxonomieverordnung macht die Nordex Group Angaben zu drei Kennzahlen für die Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten: Anteil der Erlöse (Umsatz), der Betriebsausgaben (OpEx) und der Investitionsausgaben (CapEx).

Eine umfassende Zusammenfassung unseres Taxonomie-Reportings ist in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2023 enthalten.

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