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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG§ 10 des Wertpapierprospektgesetz (WpPG) schreibt vor, dass ein Emittent, dessen Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind, der Öffentlichkeit einmal im Jahr ein Dokument zur Verfügung stellt, das alle wesentlichen kapitalmarktrelevanten Veröffentlichungen des Vorjahrs enthält. Dies sind:
Geschäftsberichte
Einladung zur Hauptversammlung
Ad hoc-Meldungen 2009Im Kalenderjahr 2009 sind keine Meldungen gemäß § 15 WphG erfolgt. Directors' Dealings-Angaben
Beteiligungsbesitzmeldungen (WpHG-Meldungen)
Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet sein können. Dieses Dokument wurde am 10.05.2010 an die BaFin gesendet. Für Rückfragen steht Ihnen das Investor Relations Team gerne zur Verfügung. |
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