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Corporate Governance Bericht 2002Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland einen Kodex, der die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst. Diese „Unternehmensverfassung“ ist bewusst flexibel gefasst, um branchen- und unternehmensspezifischen Anforderungen zu entsprechen. Einerseits ist dies durch so genannte „Kann“- und „Soll“-Empfehlungen möglich. Zum anderen können Unternehmen auch von Soll-Empfehlungen begründet abweichen.
Die Nordex AG begrüßt die Einführung des Corporate Governance Kodex als transparentes und allgemeinverbindliches Regelwerk. Auch in der abgeschlossenen Berichtsperiode haben der Aufsichtsrat und der Vorstand beschlossen, dem Kodex in seiner neuen Fassung vom 21. Mai 2003 grundsätzlich zu entsprechen. Gleichzeitig hat sich Nordex entschieden, in sechs Punkten von dem Kodex abzuweichen, um mögliche Nachteile für das Unternehmen auszuschließen. Dies soll im Folgenden begründet werden.
Nordex verzichtet auf einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Haftpflichtversicherung) für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Nordex ist der Überzeugung, dass die Mitglieder der Gremien alles tun, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die Verantwortung und Motivation in diese Richtung zu wirken, wird nicht durch einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung gefördert.
Der Aufsichtsrat erhält keine erfolgsabhängige Vergütung. Nordex ist grundsätzlich nicht der Überzeugung, dass diese Vergütungsform die Qualität der Überwachung durch den Aufsichtsrat verbessert. Nordex weist die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand weiterhin nicht individualisiert aus. Zudem verzichtet die Gesellschaft darauf, die Grundzüge des bestehenden flexiblen Vergütungssystems des Vorstands öffentlich darzustellen. Das Unternehmen geht nicht davon aus, dass die Details des Vergütungssystems eine zentrale Information für die Kapitalmärkte darstellen.
Nordex erfüllt die Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Diese Transparenzstandards der Deutschen Börse zählen zu den strengsten in Europa. Unter anderem schreibt die Börsenordnung vor, dass die Unternehmen ihren Jahresabschluss vier Monate und Quartalsberichte zwei Monate nach Ende des Berichtszeitraums publizieren müssen. Nordex ist der Auffassung, dass die vom Kodex geforderte 90 beziehungsweise 45 Tage-Regel nicht notwendig zu einer höheren Transparenz führt. Zudem ist die Einhaltung kürzerer Fristen durch die Abrechnungsmodalitäten im Maschinen- und Anlagenbau nur schwer realisierbar.
Nordex verzichtet auf die Nennung der Einzelergebnisse seiner Beteiligungsunternehmen, da diese zwar juristisch, nicht aber wirtschaftlich selbständige Einheiten bilden. Entsprechend würden diese Informationen keine zusätzliche Erkenntnis für den Kapitalmarkt bieten.
In drei Fällen üben Aufsichtsräte der Nordex AG bei Geschäftspartnern von Nordex eine Organfunktion aus oder es bestehen Geschäftsbeziehungen zu anderen Herstellern von Windenergieanlagen. Hieraus lassen sich jedoch keine Interessenkonflikte ableiten. Im Einzelnen:
Der Nordex Aufsichtrat Flemming Pedersen ist zugleich Mitglied im Aufsichtsrat des Turmlieferanten Welcon, von dem auch Nordex einen Teil seiner Türme bezieht. Die Einkaufsbeziehungen zu Welcon sind streng marktkonform gestaltet. Bestellungen werden erst nach intensiven Preis- und Leistungsvergleichen ausgelöst. Da Welcon in Nordeuropa zu den leistungsfähigsten Turmherstellern zählt, gehört das Unternehmen seit Jahren zum Lieferantenkreis von Nordex.
Zum Zweiten ist die HSH Nordbank AG mit Nordex über Kreditbeziehungen geschäftlich verbunden. Das Vorstandsmitglied der Bank Hans Berger ist im Nordex Aufsichtsrat vertreten. Im Bereich der Geschäftsziehungen zu Nordex ist Herr Berger nicht unmittelbar verantwortlich und übt entsprechend keinen direkten Einfluss aus.
Darüber hinaus beliefert die G. Siempelkamp Giesserei neben Nordex auch andere Hersteller mit Gussteilen für Windenergieanlagen. Als Sprecher der Geschäftsführung der G. Siempelkamp Holding ist der Nordex Aufsichtsrat Dr. Hans Fechner nicht in die entsprechenden operativen Fachentscheidungen des Unternehmens einbezogen und nimmt im Einzelnen keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Geschäftsbeziehungen. Abschließend weist Nordex darauf hin, dass Aufsichtsräte persönliche Mandate mit Geheimhaltungspflichten wahrnehmen.
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