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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG


§ 10 des Wertpapierprospektgesetz (WpPG) schreibt vor, dass ein Emittent, dessen Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind, der Öffentlichkeit einmal im Jahr ein Dokument zur Verfügung stellt, das alle wesentlichen kapitalmarktrelevanten Veröffentlichungen des Vorjahrs enthält. Dies sind:


(1.) die Zwischenberichte und der Jahresabschluss,
(2.) die Einladung zur Hauptversammlung,
(3.) Ad hoc-Meldungen gemäß § 15 WpHG,
(4.) Directors' Dealings-Angaben gemäß § 15 WpHG,
(5.) Beteiligungsbesitzmeldungen (WpHG-Meldungen) gemäß § 26 WpHG.

Die Nordex SE hat im Geschäftsjahr 2009 folgende Informationen im Sinne von § 10 WpPG veröffentlicht:


Geschäftsberichte





Einladung zur Hauptversammlung




Ad hoc-Meldungen 2009


Im Kalenderjahr 2009 sind keine Meldungen gemäß § 15 WphG erfolgt.




Directors' Dealings-Angaben


Datum Person
Position
Stückzahl
Aktion
ISIN
Börsenplatz
Preis pro Aktie
Gesamtvolumen
26.05.2009 Dr. rer. nat. Dieter Maier
Mitglied des Aufsichtsrates
5.000
Verkauf
DE000A0D6554
Frankfurt
12,98 Euro
64.900,00 Euro
04.05.2009 Nordvest A/S
Juristische Person in enger Beziehung zu Vorstandsmitglied
200.000
Verkauf
DE000A0D6554
Frankfurt
13,2980 Euro
2.659.600,00 Euro
20.04.2009 Dr. Eberhard Voß
Vorstandsmitglied
1.000
Erwerb
DE000A0D6554
Xetra
13,38 Euro
13.380,00 Euro
15.04.2009 Dr. rer. nat. Dieter Maier
Mitglied des Aufsichtsrates
5.000
Erwerb
DE000A0D6554
Xetra
12,12 Euro
60.600 Euro



Beteiligungsbesitzmeldungen (WpHG-Meldungen)




Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet sein können. Dieses Dokument wurde am 10.05.2010 an die BaFin gesendet. Für Rückfragen steht Ihnen das Investor Relations Team gerne zur Verfügung.

 
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